Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Vimeo-Videos), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

So schützen Sie sich als Verbraucher

Fachlich einwandfrei und zu vertretbaren Kosten

Wenn Sie einen Fachmann für Schädlingsbekämpfung anrufen, dann möchten Sie natürlich sicher sein, dass Ihnen bestmöglich, fachlich einwandfrei und zu vertretbaren Kosten geholfen wird. Bei hoher Auftragslage treten bei neuen Aufträgen in den Schädlingsbekämpfungsbetrieben Wartezeiten von 1-2 Wochen auf, selten sogar länger. Diese Situation nutzen unseriöse Unternehmen aus, die ungelernte Kräfte in betrügerischer Absicht einsetzen und unfachmännische Dienstleistungen zu überhöhten Preisen abrechnen. Die Beschwerden und Reklamationen der Verbraucher führen letztendlich zu einem schlechten Image für unseren Berufsstand.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Berufsbezeichnung "Schädlingsbekämpfer" in Deutschland nicht reglementiert wird (z.B. von der IHK o.ä.) und sich daher jeder so nennen kann, ohne kontrollierte Mindeststandards einzuhalten. 

Die Schädlingsbekämpfer, die dem DSV e.V. angehören, verfügen alle über entsprechende Fachqualifikationen und Sachkundenachweise, die Voraussetzung für eine professionelle und seriöse Arbeitsweise sind. Nutzen Sie daher die Dienstleistungen unserer Mitgliedsbetriebe und tappen Sie nicht in die Fallen der Vermittler!

Handeln Sie nicht unter Zeitdruck! Nehmen Sie sich die Zeit, die in Frage kommenden Unternehmen zu prüfen.

Schädlingsbekämpfungsbetriebe in Ihrer Nähe

Tipps für Ihre Suche

Im Folgenden möchten wir Ihnen die Gefahren bei der Suche nach einem qualifizierten Unternehmen aufzeigen und Ihnen Tipps geben, wie Sie seriös arbeitende Schädlingsbekämpfungsbetriebe von Betrügern unterscheiden können:

Lassen Sie sich nicht täuschen!

Suchen Sie im Internet einen Schädlingsbekämpfer in Ihrer Stadt, tauchen an erster Stelle gekaufte Anzeigen auf. Das ist legitim. Aber rufen Sie unter der angegebenen Rufnummer an, landen Sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bei einer Vermittlungsagentur, die mit bunten Bildern und lockeren Werbephrasen Seriösität, Erfahrung und Qualität suggerieren. Fallen Sie darauf nicht herein!

Seien Sie vorsichtig mit Fragen, auf die Ihr Gegenüber nur mit JA oder NEIN antworten kann. Denn auf Ihre Frage, ob Sie nun bei der Firma XY in der Stadt Z gelandet seien, wird selbstverständlich mit "JA" geantwortet. Bei weiteren Rückfragen wird dann vielleicht sogar behauptet, man übernehme die Schädlingsbekämpfungsmaßnahme der Firma XY, da diese ausgelastet sei. DAS STIMMT NATÜRLICH NICHT! Ihr Auftrag wird an (Sub-) Unternehmen weitervermittelt, deren Techniker sehr oft nicht über die geforderte Sachkunde der Schädlingsbekämpfung verfügen, geschweige denn, dass sie die aktuellen Tier- und Naturschutzgesetze beachten. Die Wahrscheinlichkeit, hier einen Fehlgriff zu tun, ist entsprechend hoch!

Deshalb prüfen Sie bitte alle Angaben ganz genau und nehmen Sie sich Zeit dafür. Fragen Sie gezielt nach dem zu erwartenden Preis. Wie erfolgt die Rechnungsstellung? Woher kommt der Schädlingsbekämpfer? Je weiter ein Dienstleister von Ihnen entfernt startet, um so wahrscheinlicher ist es, dass Sie einen überproportionalen Preis für die Dienstleistung bezahlen müssen. Denn die weite Anfahrt kostet den Unternehmer Zeit und Geld, die er anderweitig kompensieren muss, während ein Unternehmer vor Ort wirtschaftlicher anbieten kann.

Dokumentieren Sie die Webseite und die Angaben des Impressums

Wenn Sie per Suchmaschine oder in den gelben Seiten ein Unternehmen gefunden haben, notieren Sie sich die Homepage, bzw. drucken Sie die Seite aus. Nur so können Sie im Streitfall darlegen, welche Werbeversprechen Ihnen gemacht wurden. Notieren Sie den Namen des beauftragten Unternehmens und den gemäß Impressum genannten Firmensitz (vollständige Postadresse).

Dokumentieren Sie die Absprachen des Telefonats

  • Mit wem sind Sie verbunden?
    Lassen Sie sich zur Not den Namen Ihres Gesprächspartners buchstabieren.
  • Mit wem schließen Sie einen Vertrag?
    Lassen Sie sich den Unternehmensnamen (derselbe wie im Impressum?) geben. Auch diesen lassen Sie sich bei Bedarf buchstabieren.
  • Fragen Sie nach den voraussichtlichen Kosten der Bekämpfung. Lassen Sie sich diese schriftlich (per Fax oder Email) bestätigen. Wenn man dies nicht machen möchte, schreiben Sie ein Gesprächsprotokoll mit den voraussichtlichen Kosten und den sonstigen genannten Rahmenbedingungen (eigener Mitarbeiter, kurze Anfahrt, keine weiteren Kosten). Senden Sie dieses Gesprächsprotokoll per Fax oder Email mit Ihrer Auftragsbestätigung an das Unternehmen

Weitere mögliche Anzeichen für unseriöse Praktiken vor der Auftragsvergabe

  • Vorwahl 032:
    Die Vorwahl 032 ist eine nicht geographisch zugeordnete, ortsunabhängige Vorwahl. Diese wird i.d.R. für Internettelefonie benutzt. 032er-Rufnummern können auf beliebige Festnetznummern aufgeschaltet werden.
    Auch früher ortsgebundene Vorwahlen lassen sich heutzutage beliebig weiterschalten, so dass eine Vorwahl 089 nicht zwingend einen Standort in München repräsentiert. Wenn Sie einen Schädlingsbekämpfer aus der Nähe beauftragen wollen, sollten Sie bei ihrem ersten Telefonat fragen, wo das ausführende Unternehmen seinen Sitz hat.
  • Kontakt-Mailadresse ist unspezifisch:
    Die Domain einer Mailadresse (das ist das, was hinter dem @ steht) beinhaltet oft den Firmennamen oder Teile davon. Bei kleinen Unternehmen kann auch vor dem @-Zeichen der Name des Inhabers stehen. Sollten beide Merkmale auf eine Mailadresse nicht zutreffen und die Mailadresse nach ihrem Gefühl "komisch" sein, dann seien Sie vorsichtig. Nicht zuzuordnende Mailadressen können dazu dienen, die wahre Identität eines Unternehmens zu verbergen.
  • Mangelnde Beratung am Telefon:
    Ein seriöses Schädlingsbekämpfungsunternehmen wird Ihnen bereits am Telefon verschiedene Fragen zum Schädlingsproblem stellen. Nur dann kann eine Befallssituation korrekt eingeschätzt werden und eine realistische Kostenschätzung erfolgen. Eine endgültige Begutachtung ihres Schädlingsproblems kann natürlich erst vor Ort erfolgen.
  • Unternehmen „in Gründung":
    Um eine Firmierung nur unvollständig oder ggf. gar nicht anzugeben, wird auf dem Firmenbogen in der Fußzeile der Vermerk „in Gründung“ genannt. Auch wenn das Unternehmen sich noch in Gründung befinden sollte, haben Sie Anspruch auf eine vollständige, nachprüfbare Firmenadresse. Es besteht die Möglichkeit, dass sämtliche Angaben, inklusive der Steuernummer, frei erfunden sind.

Achten Sie auf ein professionelles Auftreten

  • Der 1. Eindruck:
    Jeder seriöse Handwerker und Dienstleister ist bereit, sich auszuweisen, wenn er danach gefragt wird. Wenn sich die Person nicht identifizieren möchte, die bei Ihnen tätig wird, sollten sie vorsichtig sein.
    1. Wie professionell tritt der Techniker bei Ihnen auf? 
    2. Hat der Techniker Arbeitskleidung (oftmals mit Beschriftung des Unternehmes) an oder tritt er in Zivilkleidung auf?
  • Sachkundiges Vorgehen:
    1. Führt der Techniker eine Inspektion durch?
    2. Findet eine Beurteilung der Befallssituation, eine Schädlingsbestimmung und eine Ermittlung der Befallsursache statt?
    3. Spricht der Techniker mit Ihnen einen Bekämpfungsplan ab?
    4. Zeigt der Techniker Alternativen auf?
    5. Klärt der Techniker Sie nach Festlegung des Bekämpfungsplans über die nun zu erwartenden Kosten auf?
    6. Bleibt es bei dem ursprünglich geschätzten Preis oder ist ein begründeter Aufschlag notwendig?
    Unterbleiben aus Ihrer Sicht einzelne oder alle vorgenannten Tätigkeiten, hat es der Techniker entweder sehr eilig und informiert Sie über den Einsatz nur unzureichend, oder es handelt sich möglicherweise um einen nicht-sachkundigen Mitarbeiter, der Ihnen eine unangemessene und überteuerte Dienstleistung verkaufen möchte.

Prüfen Sie die Rechnung sorgfältig

  • Intransparente Rechnung, Arbeitsbericht, Verhaltensregeln:
    Wenn Ihnen ein Arbeitsbericht zur Unterschrift vorgelegt wird, sind dort evtl. Positionen aufgeführt, die Sie nicht vereinbart haben. Zwischen letzter Rechnungsposition und Ihrer Unterschrift ist eine Menge Platz. Schließen Sie diesen Leerraum mit einer diagonalen oder einer Zickzacklinie, so dass man dort nichts mehr nachträglich einfügen kann. Unterschreiben Sie einen Arbeitsbericht nur, wenn Sie mit den dort genannten Zeiten einverstanden sind und wenn Ihnen eine Kopie ausgehändigt wird. Wenn es nur ein Exemplar gibt, machen Sie selber eine Kopie oder ein Foto des Dokuments.  Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind Ihnen Verhaltensregeln und Datenblätter auszuhändigen. Etwa, ob bestimmte Bereiche gesperrt sind oder ob Oberflächen vor einer Nutzung gereinigt werden müssen. Die verbrauchten Materialien werden nicht genannt, d.h. die bei Ihnen eingesetzten Insektizide und eventuell Hilfsstoffe werden nicht ordnungsgemäß auf der Rechnung deklariert.
    Die Unterschrift des Mitarbeiters fehlt oder ist unleserlich. Bitten Sie den Mitarbeiter, Ihre Arbeitskopie zu unterschreiben. Wenn die Unterschrift unleserlich ist, lassen Sie sich den Namen in Druckbuchstaben nennen.
  • Berechnung von An- UND Abfahrt:
    Es wird Ihnen EINE Pauschale für die Anfahrt und eine ZWEITE für die Abfahrt berechnet? Das ist unüblich. Diese Aufsplittung kann dazu dienen, eine teure Anfahrt zu verschleiern. Die Abfahrt ist quasi die Anfahrt zum nächsten Kunden und wird auch von diesem bezahlt.
  • Es wird unnötig Personal eingesetzt und auch abgerechnet:
    Es ist bspw. unüblich, dass zwei Personen für die Entfernung eines Wespennestes benötigt werden. Natürlich kann z.B. ein Auszubildender zu Ausbildungszwecken einen erfahrenen Schädlingsbekämpfer begleiten. Dann bezahlen Sie aber nicht für die Zeit zur Ausbildung der zweiten Person. Es kann sein, dass zum Bedienen von schwerem Zugangsgerät (Hebebühne, Kletterhilfe, Steiger) eine zweite Person notwendig ist. Diese müssen Sie dann auch bezahlen.
  • Berechnung von Zuschlägen:
    Gefahrenzuschläge gibt es in unserer Branche im Regelfall nicht.
    Normalerweise erfolgt die Schädlingsdienstleistung werktags. Wird ein Notdienst angeboten und beauftragt, können Zusatzkosten durch Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge entstehen. Hier erfolgt jedoch direkt bei telefonischer Beauftragung der konkrete Hinweis auf die Abrechnung. Wird der angekündigte Termin mehrmals mutwillig in die Nachmittags- bzw. Abendstunden verschoben, sollten Sie die Rechnung unbedingt auf die unberechtigte Abrechnung von Zuschlägen prüfen.
  • Kassieren vor Ort / Rechnung vor Ort:
    Klären Sie VOR Auftragserteilung die Art der Bezahlung! Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen können Sie als Privatperson von der Einkommenssteuer absetzen, aber nur wenn Sie eine ordentliche Rechnung vorliegen haben und diese per Überweisung gezahlt worden ist. Seien Sie immer skeptisch, wenn Ihnen Rechnungen vorgelegt werden mit fehlender Rechnungsnummer oder dem Vermerk "Unternehmen in Gründung".
    Wird Ihnen die "bequeme" Kartenzahlung direkt an Ihrer Haustür angeboten wird, prüfen Sie, ob diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommt. Die Chance nach einem Betrug das Geld zurückzubekommen, ist eher unwahrscheinlich. Fragen Sie daher auch nach alternativen Zahlungsmethoden. Seriöse Firmen bieten immer auch die Zahlung nach Rechnungsstellung an.

    UND: Kein seriöser Handwerker fährt mit Ihnen zum EC-Karten-Terminal und holt zusammen mit Ihnen das Geld ab - DAS machen NUR BETRÜGER!
  • Nötigung?
    Kommt Ihnen die Rechnungshöhe (z.B. für die geleistete Arbeitszeit, Materialaufwand etc.) übertieben vor, dann verweigern Sie die Zahlung! Sie werden zur Zahlung genötigt? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie sofort die Polizei. Machen Sie Fotos von den Personen und Fahrzeugen oder notieren Sie sich die Kennzeichen.

Seriöse Wespenbekämpfung

Eine Übersicht gut ausgebildeter Spezialisten, die Ihnen eine seriöse Dienstleistung anbieten,
finden Sie in unserer Schädlingsbekämpfer-Suche.

RTL-Beitrag: Betrugsmasche